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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit von Küppers Kommunikation Ralf Küppers, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  nachfolgend KK genannt – für seine Auftraggeber, welcher Dienstleistungen und/oder Werke beinhaltet.

§ 2 Art der Tätigkeit

Die Art der Dienstleistungen und Werke ergibt sich aus den von KK für den Auftraggeber entwickelten Angeboten, Konzeptionen, Strategie- und Maßnahmenskizzen, Aktions- und Textvorschlägen sowie eventuellen weiteren späteren Einzelaufträgen und Aktionsvorschlägen, welchen die Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von Kommunikationsarbeit für den Kunden folgt.

§ 3 Beginn der kostenpflichtigen Tätigkeit (Angebot und Vortrageabschluss)

Eine erste Besprechung ist für den Auftraggeber kostenfrei, wenn diese am Sitz von KK stattfindet und keine Ablaufplanungen, PR-Aktionen bzw. keinen Pressetext zum Gegenstand hat. Findet die Besprechung nicht am Sitz von KK statt, werden dem Auftraggeber Reisespesen und Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Reisespesen werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn eine Abwesenheit von mehr als 10 Stunden erforderlich ist. In diesem Fall werden Spesen in Höhe von 100,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden mit 0,50 EURO je gefahrenem KM, zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Kommt der Besprechung der Charakter einer eigentlichen Konsultation zu und/oder ist die Besprechung in Geschäftsabläufe des Auftraggebers eingebunden, so wird der effektive Zeitaufwand (Dauer der Konsultation zzgl. An- und Abfahrt) von KK in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür ist ein Stundensatz von 90,00 EURO, zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle der Erstellung von Angeboten, unabhängig davon, ob die Erstellung am Geschäftssitz von KK oder am Geschäftssitz des Auftraggebers erfolgt, die den Charakter von Maßnahmen und Ablaufplanungen, Aktions- und Textvorschlägen sowie Konzepten haben, sofern es nach Abgabe des angeforderten Angebotes zu keiner Auftragsbestätigung kommt und es in dem betreffenden Angebot nicht anders ausgewiesen ist, ist ebenfalls ein Stundensatz in Höhe von 90,00 EURO, zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart.

§ 4 Allgemeine Leistungsbedingungen

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständige Leistung. Verzug trifft nicht im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen und Streiks etc. gleich ob diese im eigenen Unternehmen, bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wenn die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate andauert, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wenn sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe verlängert, die nicht von KK zu vertreten sind, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich KK nur dann berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich, d.h. längstens innerhalb von 48 Stunden ab bekannt werden der Verzögerungsgründe, benachrichtigt. Bei Leistungsverzug, den KK zu vertreten hat, haben Kaufleute nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Rechte sind ausdrücklich abbedungen.

§ 5 Geheimhaltungspflicht

KK ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit Dritte zur Erfüllung der Aufgaben von KK herangezogen werden, so verpflichtet er diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Zusammenarbeit hinaus.

§ 6 Verträge mit Dritten

Im Rahmen des Auftrags überträgt KK die Herstellung von Werken oder Teilen davon regelmäßig an Dritte. KK holt dazu Angebote von leistungsfähigen Herstellerfirmen oder Lieferanten ein, wobei es sich auch um freie Künstler handeln kann, überprüft die Angebote und sorgt für die Beschaffung aller gestalterischen und technischen Unterlagen, die zur Herstellung erforderlich sind. Des Weiteren überwacht KK die Herstellung in technischer, qualitativer und terminlicher Hinsicht. Aufträge an Dritte erteilt KK nach Beratung mit dem Auftraggeber und für eigene Rechnung.

§ 7 Vergabe von Schaltaufträgen

KK berät den Auftraggeber beim Einsatz von bewirtschafteten Medien zur Informationsvermittlung und in der Auswahl der Medien. KK übernimmt nach besonderem Auftrag des Auftraggebers die Vergabe und den Abschluss der Schaltaufträge im eigenen Namen und für eigene Rechnung, versendet die genehmigten Unterlagen in rechtlich üblicher Form und prüft die von den Medien ausgestellten Rechnungen. KK macht die Weitergabe von Schaltaufträgen von der Vorauszahlung der Bruttokosten durch den Auftraggeber abhängig (soweit diese nicht im Rahmenvertrag enthalten sind).

§ 8 Urheber- und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Zahlung der Forderungen von KK das urheberrechtliche Nutzungsrecht an den im Rahmen des erteilten Auftrages von KK gefertigten, schutzfähigen Arbeiten, soweit eine Übertragung nach gesetzlichen Bestimmungen oder den tatsächlichen Verhältnissen  besonders für Musik-, Film-, und Fotorechte  möglich ist. Für die den Verwertungsgesellschaften zustehenden Rechte gilt dies nur nach besonderer Vereinbarung mit dem Auftraggeber, Medienadressen bleiben in jedem Fall Eigentum von KK. Bei mit Copyright © gekennzeichneten Leistungen bleibt das Urheberrecht ebenso bei KK. Jede weitere Auswertung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ganz oder in Auszügen sowie Weiterübertragung an Dritte bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung durch KK. Möglicherweise damit verbundene Kosten können von KK in Rechnung gestellt werden. Dies bedarf jedoch der gesonderten Vereinbarung/bzw. Verhandlung. Dies bezieht sich auch auf Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste, Internet und Vervielfältigung auf Datenträgern wie CDROM, DVDROM etc. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht sind, bleiben bei KK.

§ 9 Haftung

Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet KK gegenüber dem Auftraggeber nur dann, wenn KK oder von ihm zur Durchführung des Auftrages eingesetzten bzw. beauftragten Dritten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 10 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Auslieferung des Werkes an den Auftraggeber. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich wahlweise auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Soweit ein Mangel durch KK anerkannt wird, ist die Kostenübernahme abhängig vom Erfüllungsort entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt für die Tragung des Risikos im Falle eines Versandes pp.

§ 11 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen von KK sind nach Erhalt binnen zehn Tagen ohne Abzug fällig. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderweitigen Bestimmungen des Auftraggebers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von KK gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist KK zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.

§ 12 Kündigung des Vertrages

Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Dabei ist es bei einer Kündigung durch KK ausreichend, wenn das Schreiben an den gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers gerichtet ist.

§ 13 Vertragsabwicklung und Beendigung

Im Falle der Beendigung des Vertrages durch Kündigung und mit Ausnahme der Beendigung durch Rücktritt, werden alle mit der Genehmigung des Auftraggebers abgeschlossenen Verträge noch von KK abgewickelt. Der Auftraggeber bleibt zur Leistung der entsprechenden Zahlungen an KK verpflichtet, der auch das entsprechende Honorar bzw. die entsprechende Provision zusteht.

§ 14 Schriftform

Abweichungen und Nebenvereinbarungen zu den mit KK geschlossenen Verträgen bedürfen der schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind stets unwirksam. Auch eine Abänderung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich wirksam erfolgen. Bedingungen des Auftraggebers verpflichten KK nicht.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KK und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies betrifft auch Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittels- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten.

Küppers Kommunikation

Ralf Küppers

Mozartstraße 24

50226 Frechen-Grefrath

Tel.: 02234-185517-0

Fax: 02234-1855173

AGB geprüft und freigegeben durch die Kanzlei Rae Dr. Wöbker & Partner, Übach-Palenberg.

 

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